Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wende dich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Auf einen Blick

Du meldest dein Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an (Formular GewA 1)

Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen ca. 10 und 65 Euro

Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft bei dir

Prüfe vorher deinen Arbeitsvertrag und informiere deine Krankenkasse

Ein Nebengewerbe darf deine Haupttätigkeit weder zeitlich noch finanziell übersteigen

382.000 Menschen haben im Jahr 2024 in Deutschland ein Nebengewerbe gegründet. Tendenz steigend. Das zeigt der KfW-Gründungsmonitor 2025, die umfangreichste Erhebung zur Gründungstätigkeit in Deutschland. Wenn du mit dem Gedanken spielst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen, bist du also in guter Gesellschaft.

Quelle: KfW Research, Pressemitteilung vom 17.03.2025, „Zahl der Existenzgründungen steigt 2024 leicht"

Trotzdem klingt der Prozess erstmal abschreckend: Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft. Das sind viele Behörden. Aber wenn man die Schritte einzeln durchgeht, ist keiner davon besonders kompliziert. Das Problem ist eher, dass die meisten Anleitungen im Netz alles gleichzeitig erklären wollen. Hier steht nur das, was du für die Anmeldung brauchst. Nichts mehr, nichts weniger.

Was ist ein Nebengewerbe?

Von einem Nebengewerbe spricht man, wenn du neben einer Haupttätigkeit (zum Beispiel einer Festanstellung) eine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Entscheidend ist, dass die Nebentätigkeit weder zeitlich noch finanziell deine Haupttätigkeit übersteigt.

Die Krankenkasse prüft dabei, ob die Selbstständigkeit tatsächlich als nebenberuflich einzustufen ist. Die genauen Kriterien können je nach Krankenkasse variieren, aber als Orientierung gelten zwei Punkte: Dein Einkommen aus dem Nebengewerbe sollte unter dem Einkommen aus deiner Haupttätigkeit liegen, und der zeitliche Aufwand für das Nebengewerbe sollte deutlich unter dem deiner Haupttätigkeit bleiben.

Wichtig: „Nebengewerbe" ist kein rechtlich definierter Begriff im Sinne einer eigenen Unternehmensform. Du meldest beim Gewerbeamt ganz normal ein Gewerbe an. Im Formular gibt es das Feld „Tätigkeit im Nebenerwerb" (Feld 19 im GewA 1), das du ankreuzt. Die Einordnung als „Nebengewerbe" ergibt sich aus dem Verhältnis zur Haupttätigkeit.

Bevor du zum Gewerbeamt gehst

Vor der eigentlichen Anmeldung solltest du zwei Dinge klären. Erstens: deinen Arbeitsvertrag prüfen. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Manche verlangen eine Genehmigung, andere nur eine Information. Manche verbieten Nebentätigkeiten, die in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. Im Zweifel: sprich mit deinem Arbeitgeber, bevor du das Gewerbe anmeldest. Ein Nebengewerbe, das dem Arbeitgeber erst über Umwege bekannt wird, kann unnötige Probleme verursachen.

Zweitens: kläre, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. Nicht jede Nebentätigkeit ist ein Gewerbe. Freiberufliche Tätigkeiten (zum Beispiel als Texter, Designer, Dozent, Programmierer oder Berater) müssen nicht beim Gewerbeamt, sondern nur beim Finanzamt angemeldet werden. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Das Finanzamt entscheidet im Rahmen der steuerlichen Erfassung, ob eine Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich eingestuft wird. Bei Unsicherheit kann die zuständige IHK eine Einschätzung geben.

Die Anmeldung: Schritt für Schritt

1 Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Der erste und wichtigste Schritt. Du gehst zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde (oft Teil des Ordnungsamtes oder Bürgerbüros) und füllst das Formular GewA 1 aus. In vielen Städten ist die Anmeldung inzwischen auch online möglich.

Was du mitbringen musst: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischen Staatsbürgern ohne EU/EWR-Zugehörigkeit: gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Je nach Tätigkeit können weitere Unterlagen nötig sein (zum Beispiel Handwerkskarte, Genehmigungen).

Kosten: Die Gebühr variiert je nach Gemeinde. In der Regel liegt sie zwischen ca. 10 und 65 Euro.

Tipp für das Formular: Bei der Beschreibung der Tätigkeit (Feld 18) sei möglichst genau, aber nicht zu eng. „Handel mit Waren aller Art" wird abgelehnt. „Onlinehandel mit Schallplatten, CDs und Sammlerstücken" ist besser. Denke dabei auch an Tätigkeiten, die du in Zukunft ergänzen könntest. Im Feld 19 kreuzt du „Nebengewerbe" an.

Nach der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die zuständige IHK oder HWK und das Statistische Landesamt.

Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt)

Nach der Gewerbeanmeldung sendet dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu. In der Regel geschieht das innerhalb weniger Wochen. Du kannst den Fragebogen auch selbst über ELSTER (elster.de) ausfüllen und absenden, ohne auf die Post zu warten.

In diesem Fragebogen gibst du unter anderem an, welche Tätigkeit du ausübst, mit welchem Umsatz und Gewinn du rechnest, und ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest.

Vom Finanzamt erhältst du daraufhin deine Steuernummer. Diese brauchst du für Rechnungen.

3 IHK oder HWK

Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder, bei handwerklichen Tätigkeiten, in der Handwerkskammer (HWK). Die IHK meldet sich in der Regel von selbst bei dir.

Die Mitgliedschaft ist Pflicht. Für Kleingewerbetreibende mit niedrigem Gewinn fallen allerdings oft keine oder nur geringe Beiträge an. Viele IHKs befreien Existenzgründer in den ersten Jahren von den Beiträgen oder erheben nur einen Mindestbeitrag. Die genauen Regelungen variieren je nach Kammer.

4 Berufsgenossenschaft

Jeder Gewerbetreibende in Deutschland muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Das gilt auch für Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Die BG ist die gesetzliche Unfallversicherung.

Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der Branche ab. Im Handel ist das beispielsweise die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik). Die Anmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen BG, in der Regel innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.

Als Unternehmer ohne Mitarbeiter bist du oft nicht beitragspflichtig, kannst dich aber freiwillig versichern.

5 Krankenkasse informieren

Informiere deine Krankenkasse über die nebenberufliche Selbstständigkeit. Die Krankenkasse prüft, ob deine Tätigkeit tatsächlich als nebenberuflich gilt. Solange das der Fall ist, bleibst du über deine Haupttätigkeit versichert und zahlst keine zusätzlichen Beiträge auf die Einkünfte aus dem Nebengewerbe.

Sollte die Krankenkasse die Tätigkeit als hauptberuflich einstufen (weil zum Beispiel dein Einkommen aus dem Gewerbe dein Angestelltengehalt übersteigt), ändert sich dein Versicherungsstatus. Deshalb ist es wichtig, die Krankenkasse frühzeitig zu informieren.

Was kostet die Anmeldung?

Die reinen Kosten für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt liegen je nach Gemeinde in der Regel zwischen ca. 10 und 65 Euro. Das ist die einzige Pflichtgebühr für den Start.

Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen, die aber nicht direkt mit der Anmeldung zu tun haben, zum Beispiel für ein Geschäftskonto, Buchhaltungssoftware, Versicherungen, oder die Erstellung eines Impressums für eine eigene Webseite. Diese Kosten sind individuell sehr unterschiedlich.

Nebengewerbe und Kleingewerbe: der Unterschied

Die Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber unterschiedliche Dinge. Ein Nebengewerbe sagt etwas über dein Arbeitsverhältnis aus: Du betreibst das Gewerbe neben einer Haupttätigkeit. Ein Kleingewerbe sagt etwas über die Größe deines Betriebs aus: Du bist nicht im Handelsregister eingetragen und unterliegst nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Ein Nebengewerbe kann gleichzeitig ein Kleingewerbe sein, und das ist in der Praxis auch meistens der Fall. Aber es ist nicht dasselbe. Und beide Begriffe haben nichts mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) zu tun, die sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer bezieht.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden?

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt variiert je nach Gemeinde und liegt in der Regel zwischen ca. 10 und 65 Euro. Weitere Kosten wie IHK-Beiträge oder Versicherungen können individuell hinzukommen.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, die eine Genehmigung oder zumindest eine Information des Arbeitgebers bei Nebentätigkeiten vorschreibt. Prüfe deinen Vertrag und informiere deinen Arbeitgeber im Zweifel vorher.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Geschäftskonto für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht. Es ist aber empfehlenswert, um private und geschäftliche Finanzen sauber zu trennen. Manche Banken untersagen in ihren AGB die gewerbliche Nutzung von Privatkonten.

Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Kleingewerbe?

Ein Nebengewerbe wird neben einer Haupttätigkeit betrieben. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und nicht den Regeln des HGB unterliegt. Ein Nebengewerbe kann gleichzeitig ein Kleingewerbe sein.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Ja. Die Krankenkasse muss über die nebenberufliche Selbstständigkeit informiert werden. Sie prüft, ob die Tätigkeit als nebenberuflich gilt. Solange das der Fall ist, bleibst du über deine Haupttätigkeit versichert.

Kann ich ein Nebengewerbe als Freiberufler anmelden?

Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Im Zweifel gibt die IHK oder das Finanzamt Auskunft.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand April 2026 und können sich ändern. Für aktuelle und individuelle Auskünfte wende dich an dein zuständiges Gewerbeamt, dein Finanzamt, deine IHK oder einen zugelassenen Steuerberater.