Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Baden-Württemberg
Zuständige Behörde und bestätigte Online-Anmeldung für Loffenau.
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Über diesen amtlichen Dienst kannst du die Gewerbeanmeldung online einreichen und die lokalen Hinweise prüfen.
Die offizielle Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Loffenau nennt für die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO 40,00 EUR pro Fall.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.loffenau.de/rathaus-service/rathaus/mitarbeiter-1
Online-Anmeldung
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/496?ags=08216029
Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026
Falschen oder veralteten Link meldenDiese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.
Die Liste enthaelt kein GewA-1-Anmeldeformular; der Firmenlisten-Antrag ist keine Gewerbeanmeldung.