Gewerbeanmeldung · Baden-Württemberg

Gewerbe anmelden in Neuenstein

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Neuenstein.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Benötigte Unterlagen

  • Bei natuerlichen Personen: Kopie des Personalausweises.
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises des Geschaeftsfuehrers oder Vorsitzenden.
  • Bei auslaendischen Gewerbetreibenden beziehungsweise Geschaeftsfuehrern/Vorsitzenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und gegebenenfalls Aufenthaltstitel.
  • Bei im Handels- beziehungsweise Vereinsregister eingetragenen Firmen/Vereinen: Handels- beziehungsweise Vereinsregisterauszug.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gueltigen Erlaubnisurkunde, zum Beispiel Gaststaettenerlaubnis, Maklererlaubnis oder Handwerkskarte.

Gebühren

Gewerbeanmeldung 34,20 EUR; Gewerbeummeldung 11,10 EUR; Gewerbeabmeldung 10,30 EUR.

Lokale Hinweise für Neuenstein

  • Die Stadt Neuenstein veröffentlicht eine konkrete kommunale Gewerbe- und Schankerlaubnisse-Seite mit Unterlagen, Gebühren, Gewerbeordnungs-Hinweis, Kontakt und Abwicklung ueber das Gewerbeamt.
  • Die Seite bestätigt persönliche Meldungen waehrend der Oeffnungszeiten und dass Vordrucke zugesandt werden koennen; ein vollständiger Online-Antrag oder direkter PDF-Download wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.neuenstein.de/rathaus-service/rathausvordrucke/gewerbe-schankerlaubnisse

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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