Bei natuerlichen Personen: Kopie des Personalausweises.
Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises des Geschaeftsfuehrers oder Vorsitzenden.
Bei auslaendischen Gewerbetreibenden beziehungsweise Geschaeftsfuehrern/Vorsitzenden: Kopie des Reisepasses/Ausweises und gegebenenfalls Aufenthaltstitel.
Bei im Handels- beziehungsweise Vereinsregister eingetragenen Firmen/Vereinen: Handels- beziehungsweise Vereinsregisterauszug.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gueltigen Erlaubnisurkunde, zum Beispiel Gaststaettenerlaubnis, Maklererlaubnis oder Handwerkskarte.
Die Stadt Neuenstein veröffentlicht eine konkrete kommunale Gewerbe- und Schankerlaubnisse-Seite mit Unterlagen, Gebühren, Gewerbeordnungs-Hinweis, Kontakt und Abwicklung ueber das Gewerbeamt.
Die Seite bestätigt persönliche Meldungen waehrend der Oeffnungszeiten und dass Vordrucke zugesandt werden koennen; ein vollständiger Online-Antrag oder direkter PDF-Download wurde nicht bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.