Gewerbeanmeldung · Baden-Württemberg

Gewerbe anmelden in Nordheim

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Nordheim.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

OnlinePer E-MailPer PostPer FaxPersönlich

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises.
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Personalausweises des Geschaeftsfuehrers beziehungsweise Vorsitzenden.
  • Bei auslaendischen Gewerbetreibenden beziehungsweise Geschaeftsfuehrern: Kopie des Reisepasses oder Ausweises und gegebenenfalls Aufenthaltstitel.
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen oder Vereinen: Handels- beziehungsweise Vereinsregisterauszug.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gueltigen Erlaubnisurkunde, zum Beispiel Gaststaettenerlaubnis, Maklererlaubnis oder Handwerkskarte.

Gebühren

25,00 EUR für die Gewerbeanmeldung.

Lokale Hinweise für Nordheim

  • Die Gemeinde Nordheim veröffentlicht offizielle Gewerberechtsformulare und Hinweise zum e-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige; die Hinweise bestätigen elektronische Uebermittlung plus nachzureichende rechtsverbindliche Unterschrift sowie E-Mail-, Post-, Fax- und persönliche Uebermittlung.
  • Einen dauerhaft direkt aufrufbaren Link zum e-Bürgerdienst spaeter separat nachziehen.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.nordheim.de/website/de/rathaus/formulare

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.