Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.
Gebühren
Die Gebühr beträgt laut lokalisierter Service-BW-Leistung und kommunaler Verwaltungsgebührensatzung 25,00 EUR.
Lokale Hinweise für St. Peter
Die offizielle Gemeinde-Publikation weist ein eigenes Gewerbeamt mit An-, Ab- und Ummeldungen nach.
Die lokalisierte Service-BW-Leistung bestätigt das Ordnungsamt der Gemeinde St. Peter, die lokale Gebühr von 25,00 EUR und einen vollständigen Gewerbeanmeldungs-Onlineprozess.
Ein lokaler GewA-1-PDF-Link wurde nicht bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.