Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; lokale konkrete Eurohoehe auf der Gemeinde-Berg-Formularseite nicht separat bestätigt.
Lokale Hinweise für Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Die offizielle Gemeinde-Berg-Formularseite fuehrt im Bereich Gewerbe lokale PDFs für Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Ummeldung und Gewerbe-Abmeldung.
Die Seite weist darauf hin, dass ausgefuellte Formulare auszudrucken, zu unterschreiben und an die Gemeindeverwaltung Berg b.Neumarkt i.d.OPf. zu senden sind. Onlineweg, Unterlagenliste und Kostenrahmen bleiben ueber BayernPortal/StMWi als amtliche Fallbacks belegt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.