Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise von Vollmachtgeber sowie Bevollmächtigtem.
Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
Stadt Bogen/BayernPortal nennt 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Bogen
Bogen veröffentlicht eine eigene BayernPortal-integrierte Leistung Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung mit regionaler Online-Ergänzung der Stadt.
Die Seite verlinkt Gewerbeanmeldung Online, Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent und den amtlichen bayerischen GewA-1-PDF-Vordruck.
Der gespeicherte Online-Link ist der stabile Formularserver-Einstieg; die städtische Seite ergänzt beim Aufruf einen Bogen-spezifischen Caller-Parameter.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.