Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.) als BayernPortal-Fallback; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf den geprueften VG-Seiten nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Burgebrach
Die offizielle Formularseite der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach bestätigt allgemeine Formularabgabe durch Ausfüllen, Ausdrucken und Versand an die Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise Uebermittlung an die zuständige Fachabteilung per Mail; die VG-Startseite bestätigt Burgebrach und Schoenbrunn i.Steigerwald als Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.
Das gepruefte BürgerService-Portal listete keinen eigenen Gewerbeanmeldung-Onlineantrag, und eine dedizierte lokale Gewerbeanmeldung-Leistungsseite mit Unterlagen, lokaler Gebühr und stabilem lokalem GewA-1-Deep-Link bleibt spaeter zu verifizieren.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.