Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare auslaendische Eintragungsunterlagen mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise vergleichbare Zuverlaessigkeitsnachweise.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25,00 bis 100,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.
Lokale Hinweise für Burglengenfeld
Burglengenfeld veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle kommunale Leistung mit Stadt Burglengenfeld als zuständiger Organisationseinheit.
Die kommunale Seite bestätigt das Online-Verfahren Gewerbemeldung ueber Bürgerdienste-Online, Ausfüllassistent, GewA-1-PDF, Unterlagen und Gebührenrahmen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.