Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf den VG-Dentlein-Seiten nicht separat bestätigt.
Lokale Hinweise für Dentlein a.Forst
Die offizielle Seite 'Wo erledige ich was?' der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst ordnet Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen dem gemeinsamen Bürgeramt im Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu.
Die VG-Startseite bestätigt Burk, Dentlein a.Forst und Wieseth als die drei selbststaendigen Mitgliedsgemeinden. Für Dentlein a.Forst wurde kein konkreter Online-Gewerbedienst oder lokaler GewA-1-PDF-Deep-Link bestätigt.
Die Route bleibt medium, weil lokale Eurohoehe, lokale Unterlagenliste und konkrete lokale Empfangskanaele nicht separat bestätigt wurden.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.