Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Feldafing-BürgerServicePortal-Seite nicht ausgewiesen.
Lokale Hinweise für Feldafing
Die offizielle Gemeinde-Feldafing-BürgerServicePortal-Seite listet die kommunale Gewerbemeldung und verlinkt den direkten Formularserver-Onlineweg mit Organisation/Gemeindenummer 09188118.
Die Portalseite fuehrt keine separat benannte Gewerbeanmeldung-Detailseite, sondern die breitere Gewerbemeldung; lokale Gebühr, vollständige Unterlagenliste, lokaler statischer GewA-1-PDF-Vordruck und konkrete nicht-digitale Empfangskanaele bleiben ueber BayernPortal/StMWi als amtliche Fallbackbelege gestuetzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.