Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf den VG-Fladungen-Seiten nicht separat bestätigt.
Lokale Hinweise für Fladungen
Die offizielle Formularseite der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen listet Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung und verlinkt einen direkten lokalen Gewerbeanmeldungs-PDF-Vordruck. Sie ordnet diese Formulare dem nicht digital bearbeitbaren Bereich zu und verlangt die persönliche Uebergabe mit Unterschrift in der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Seite und das lokale Bürgerbuero/Ordnungsamt bestätigen Stadt Fladungen, Gemeinde Hausen und Gemeinde Nordheim v.d.Rhoen im gemeinsamen Verwaltungsbereich. Alle drei Routen bleiben medium, weil lokale Eurohoehe und eigene lokale Unterlagenliste nicht separat bestätigt wurden.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.