Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Flintsbach a.Inn

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Flintsbach a.Inn.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

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Bestätigte Einreichungswege

Persönlich

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
  • Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

Gemeinde Flintsbach a.Inn nennt: Gewerbeanmeldung 40,00 EUR; Gewerbeummeldung 25,00 EUR; Gewerbeabmeldung 25,00 EUR.

Lokale Hinweise für Flintsbach a.Inn

  • Die offizielle kommunale Seite verlangt persönliches Erscheinen, nennt Personalausweis beziehungsweise Reisepass und bestätigt lokale Gebühren von 40,00 EUR für Anmeldung sowie jeweils 25,00 EUR für Um- und Abmeldung.
  • Ein elektronischer Gewerbeantrag wird lokal nicht angeboten; ein lokaler GewA-1-Deep-Link wurde nicht separat bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439?plz=83126&behoerde=84775201555&gemeinde=611191227668

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 29. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.