Für juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Für eine GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer zur Aufnahme des Gewerbebeginns vor Handelsregistereintragung.
Für überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise.
Für Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Friedberg
Friedberg stellt die Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als städtische BayernPortal-Leistung bereit und verlinkt den Online-Start sowie den bayerischen Gewerbeanmeldung-Vordruck.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.