Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare ausländische Eintragungsunterlagen mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise der vollmachtgebenden und bevollmächtigten Person.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25,00 bis 100,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Garmisch-Partenkirchen
Der Markt Garmisch-Partenkirchen bindet die BayernPortal-Leistung ein und verweist auf den bayerischen Gewerbemeldung-Ausfüllassistenten sowie den offiziellen GewA-1-PDF-Vordruck des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.