Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete aktuelle lokale Eurohoehe wurde auf den Seiten der VG Ruhmannsfelden nicht separat bestätigt.
Lokale Hinweise für Gotteszell
Die offizielle Formularseite der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden listet Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Ummeldung und Gewerbe-Abmeldung und verlinkt einen auf die VG bezogenen GewA-1-Vordruck beim Formularanbieter Eibl Verlag.
Die offizielle Daten-und-Fakten-Seite bestätigt Achslach, Gotteszell, Ruhmannsfelden und Zachenberg als Mitgliedsgemeinden beziehungsweise Sitz der VG.
Der Anbieter-Link wird nur wegen der direkten Verlinkung durch die offizielle VG-Seite als Formularbeleg verwendet.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.