Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Grabenstaett-Uebersichtsseite nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Grabenstätt
Die offizielle Gemeinde-Grabenstaett-Leistungsseite Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung verlinkt eine Online-Terminbuchung für die persönliche Vorsprache, einen PDF-Ausfüllassistenten und den amtlichen GewA-1-PDF-Vordruck.
Lokale Gebühr und eine vollständige lokale Unterlagenliste wurden nicht separat bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.