Für juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag.
Für GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
Für überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise zulaessige Ersatznachweise.
Für Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber sowie Bevollmächtigtem.
Für Nicht-EU-Auslaender: Aufenthaltstitel, der selbststaendige Tätigkeit erlaubt.
Für Auslaender: Zuverlaessigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung.
Gebühren
25 EUR gemäß Kostenverzeichnis 5.III.5/2 zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Haßfurt
Stadt Haßfurt veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle Leistungsseite mit Beschreibung, Ansprechpartner BürgerBuero, direktem Bürgerdienste-Online-Link, Frist, Unterlagen und lokaler Gebühr.
Die Seite bestätigt eine schriftliche Anmeldung ueber das bereitgestellte Formular und einen Online-Dienst; konkrete nicht-digitale Einreichungswege wurden statisch nicht weiter aufgeschluesselt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.