Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise zulaessige Ersatznachweise.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbststaendige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.
Lokale Hinweise für Höchstadt a.d.Aisch
Stadt Höchstadt a.d.Aisch veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle BayernPortal-integrierte kommunale Leistungsseite mit Unterlagen, Formularen, Kosten, Ordnungsamt-Zuständigkeit und regionaler Online-Ergaenzung.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.