Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Hösbach

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Hösbach.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
  • Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit erforderlich.
  • Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts.
  • Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem.
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.

Lokale Hinweise für Hösbach

  • Das Bürgerserviceportal Hoesbach veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als lokale Leistung mit Markt Hoesbach als zuständiger Stelle, Unterlagen, Kosten, Formularen und Online-Prozess.
  • Der offizielle Online-Prozess Gewerbeanmeldung Online leitet auf den Bayern-Formularserver für Markt Hoesbach und bestätigt die Online-Einreichung nach dem Ausfüllen.
  • Die Formularroute für Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO leitet auf den offiziellen StMWi-GewA-1-Vordruck.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://bsp.hoesbach.de/online-dienste/dienstleistungen/161/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung

  • Anmeldeformular

    https://bsp.hoesbach.de/online-dienste/formulare/8399/gewerbeanmeldung-nach-14-gewo-oder-55c-gewo

Links zuletzt geprüft: 29. Juli 2026

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