Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Hollfeld

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Hollfeld.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag.
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, soweit einschlägig.
  • Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
  • Nicht-EU-Auslaender: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Auslaender: Zuverlaessigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung, soweit einschlägig.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz.

Lokale Hinweise für Hollfeld

  • Die offizielle VGem-Hollfeld-Leistungsseite Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung bestätigt Leistungsdetails, schriftliche Gewerbeanmeldung ueber das bereitgestellte Formular, Frist, erforderliche Unterlagen, Gebührenrahmen, VGem-Kontakt und den Gewerbeanzeige-Ausfüllassistenten.
  • Die offizielle VG-Webseite zeigt im Kopfbereich Stadt Hollfeld, Gemeinde Aufsess und Gemeinde Plankenfels als Mitgliedsgemeinden.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.vg-hollfeld.de/dienstleistung/anzeigen/id/40274/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung.html

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.