Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer für den Gewerbebeginn vor Handelsregistereintragung.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Gebühren
BayernPortal nennt für Gewerbeanzeigen den Gebührenrahmen 25 bis 100 EUR nach Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Tarif-Nr. 5.III.5/2.
Lokale Hinweise für Kösching
Markt Kösching veröffentlicht im offiziellen Formularcenter ausfüllbare Gewerbeabmeldung-, Gewerbeanmeldung- und Gewerbeummeldung-Formulare.
Das lokalisierte BayernPortal nennt Markt Kösching als zuständige Stelle und bestätigt Ausfüllassistent, GewA-1-PDF sowie elektronische Einreichung per sicherem Kontaktformular oder E-Mail beziehungsweise Papierform.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.