Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Langquaid
Die offizielle Dienstleistungsuebersicht des Markts Langquaid bestätigt Anmeldung (Wohnsitz, Gewerbe) sowie Gewerbeanmeldung/Gewerbeab- und -ummeldung beim Bürgerbuero.
Ein stabiler lokaler Online-Gewerbeantrag, direkter lokaler GewA-1-PDF-Link, lokale Gebührenhoehe und lokale Unterlagenliste wurden dort nicht separat bestätigt; BayernPortal und StMWi bleiben für Online-/PDF- und Detailfelder als staatliche Belege erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.