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Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Neu-Ulm

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Neu-Ulm.

Neu-Ulm, GKSt · Bayern

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Bestätigte Einreichungswege

Persönlich

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Städtisch veröffentlichte Gebühren ab 1. Dezember 2025: Gewerbeanmeldung Einzelpersonen 80 Euro, Gewerbeanmeldung Gesellschaften 100 Euro.

Lokale Hinweise für Neu-Ulm

  • Neu-Ulm erklärt auf der aktuellen Gewerbeseite, dass die Online-Dienste während einer technischen Umstellung bis auf Weiteres nicht verfügbar sind; deshalb ist kein Online-Antrag gespeichert.
  • Eine ausschließlich per E-Mail übersandte Gewerbeanmeldung ist laut Stadt nicht ausreichend; innerhalb von 14 Tagen ist eine persönliche Vorsprache zum Ergänzen der Unterschrift und weiterer Angaben beziehungsweise Unterlagen nötig.

Gewerbeämter in der Nähe

Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://nu.neu-ulm.de/wirtschaft/wirtschaftsservice-fuer-unternehmen/gewerbe-anmeldung-abmeldung

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.