Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Neu-Ulm

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Neu-Ulm.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

Persönlich

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Städtisch veröffentlichte Gebühren ab 1. Dezember 2025: Gewerbeanmeldung Einzelpersonen 80 Euro, Gewerbeanmeldung Gesellschaften 100 Euro.

Lokale Hinweise für Neu-Ulm

  • Neu-Ulm erklärt auf der aktuellen Gewerbeseite, dass die Online-Dienste während einer technischen Umstellung bis auf Weiteres nicht verfügbar sind; deshalb ist kein Online-Antrag gespeichert.
  • Eine ausschließlich per E-Mail übersandte Gewerbeanmeldung ist laut Stadt nicht ausreichend; innerhalb von 14 Tagen ist eine persönliche Vorsprache zum Ergänzen der Unterschrift und weiterer Angaben beziehungsweise Unterlagen nötig.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://nu.neu-ulm.de/wirtschaft/wirtschaftsservice-fuer-unternehmen/gewerbe-anmeldung-abmeldung

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.