Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise.
Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der die selbststaendige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Neumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle kommunale BayernPortal-Leistungsseite mit VG-Kontakt.
Das BayernPortal bestätigt für die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit die Online-Gewerbemeldung für Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.