Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Niederaichbach
Die offizielle Gemeinde-Niederaichbach-BayernPortal-Einbindung bestätigt Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung auf der Gemeindeseite mit Verfahrensbeschreibung, Unterlagen, Frist und Kostenrahmen; die Leistungen-Uebersicht listet Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.
Ein eigenstaendiger kommunaler Online-Deep-Link und ein lokaler statischer GewA-1-PDF-Link wurden nicht bestätigt, deshalb bleiben diese Felder ueber BayernPortal/StMWi gestuetzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.