Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise vergleichbare Zuverlaessigkeitsnachweise.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber sowie Bevollmächtigtem.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
Oberasbach nennt 25 bis 100 Euro nach Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.
Lokale Hinweise für Oberasbach
Oberasbach veröffentlicht eine eigene Leistungsseite Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung mit Formular-Ausfüllassistent, StMWi-GewA-1-PDF, Unterlagen, Kosten und Gewerbeamt-Kontakt.
Der Formularserver ist als Ausfüllassistent modelliert; eine vollständige Online-Einreichung wurde lokal noch nicht bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.