Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Peiting-Seite nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Peiting
Die offizielle Markt-Peiting-Seite Gewerbeanmeldung (I/3) bestätigt die lokale Zuständigkeit beim Ordnungs- und Umweltamt mit Standort, Telefon und E-Mail.
Die Route bleibt medium, weil die kommunale Seite keine vollständige Leistungsbeschreibung mit lokaler Gebühr, Unterlagenliste, lokalen Formular-Deep-Links oder konkreten Einreichungswegen enthaelt; BayernPortal bleibt für Ausfüllassistent, Formular, Unterlagen und Gebührenrahmen als staatlicher Beleg erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.