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Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 EUR je Gewerbean-, Gewerbeab- oder Gewerbeummeldung laut kommunaler Gebührenübersicht.
Lokale Hinweise für Polsingen
Die Gemeinde Polsingen weist Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen ausdrücklich einem benannten Sachbearbeiter zu. Ihre kommunale Gebührenübersicht nennt für Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen jeweils 25 EUR; diese örtliche Angabe ersetzt den allgemeinen staatlichen Gebührenrahmen.
Der sichtbare kommunale Online-Bereich enthält zwar eine Rubrik Pass-, Melde- und Gewerbewesen, führt dort aber keine Gewerbeanmeldung auf.
Ein lokaler Online-Endpunkt oder kommunaler GewA-1-PDF-Link wird deshalb nicht ergänzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.