Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Reichenbach

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Reichenbach.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

Behördenseite öffnen

Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

Formular öffnen

Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
  • Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).

Lokale Hinweise für Reichenbach

  • Die offizielle Webseite bestätigt Reichenbach im Landkreis Kronach als Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz.
  • Das gemeinsame Online-Serviceportal gilt ausdruecklich für Reichenbach, listet aktuell aber keine vollständige Gewerbeanmeldung; auch auf der sichtbaren Formularseite wurde kein lokaler GewA-1-Dateipfad bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.reichenbach-kronach.de/

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026

Falschen oder veralteten Link melden

Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.