Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.); dieser Rahmen wird auf der lokalen Leistungsseite der VG Roettingen bestätigt.
Lokale Hinweise für Röttingen
Die offizielle Gewerbeanmeldung-Leistungsseite bestätigt die Verwaltungsgemeinschaft Roettingen als zuständige Stelle für ihre Mitgliedsgemeinden sowie Textform-Uebermittlung, Voraussetzungen, Unterlagen und den Gebührenrahmen von 25 bis 100 EUR.
Die Mitgliedsgemeindenseite bestätigt Roettingen, Bieberehren, Riedenheim und Tauberrettersheim.
Die Rathausvordrucke-Seite listet Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Gewerbes und verlinkt einen direkten lokalen GewA-1-PDF-Vordruck.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.