Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Rott am Inn

Zuständige Behörde, bestätigte Online-Anmeldung und amtliches Formular für Rott am Inn.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Offizielle Online-Anmeldung

Über diesen amtlichen Dienst kannst du die Gewerbeanmeldung online einreichen und die lokalen Hinweise prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
  • Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
  • Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
  • Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise.
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der die selbststaendige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).

Lokale Hinweise für Rott am Inn

  • Die Gemeinde Rott am Inn veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle Leistung mit Leistungsbeschreibung, Formularassistent, GewA-1-PDF, Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Unterlagen, Frist, Kosten und Gewerbeamt-Zuständigkeit.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.rottinn.de/buergerservice-politik/rathaus/was-erledige-ich-wo/detail/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung-1372

  • Online-Anmeldung

    https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbemeldung-druck/index

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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