Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR je An-, Um- oder Abmeldung, abhängig vom Aufwand.
Lokale Hinweise für Schönau
Die Gemeinde Schönau veröffentlicht eine eigene Verfahrensseite für An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben. Sie bittet um persönliches Erscheinen im Rathaus, bestätigt die sofortige Aushändigung der Meldebestätigung und nennt 25 bis 100 EUR je Meldung abhängig vom Aufwand.
Ein kommunaler Onlineweg oder ein stabiler lokaler GewA-1-Deep-Link wird dort nicht angeboten; der staatliche Vordruck und die zuvor verifizierten weiteren Einreichungswege und Unterlagen bleiben erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.