Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Schwandorf

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Schwandorf.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO.
  • Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde.
  • Für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.
  • Bei erlaubnispflichtigen oder handwerklichen Tätigkeiten: erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Eintragung, soweit einschlägig.

Gebühren

25,00 bis 100,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.

Lokale Hinweise für Schwandorf

  • Schwandorf veröffentlicht eine offizielle Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung-Leistung mit Voraussetzungen, Frist, Kosten und Formularverweis.
  • Ein vollständiger kommunaler Online-Antrag wurde auf der Seite nicht bestätigt; der Formularverweis führt zum offiziellen bayerischen GewA-1-Vordruck.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.schwandorf.de/Blasturm/Gewerbeanzeige-Gewerbeanmeldung.php?FID=2410.1540.1&ModID=10&object=tx%2C3655.2

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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