Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Tittling

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Tittling.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
  • Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).

Lokale Hinweise für Tittling

  • Die offizielle VG-Tittling-Leistungsseite Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung bestätigt Leistungsdetails, Voraussetzungen, Gebührenrahmen, zuständige Verwaltungsgemeinschaft, Kontakt, Hausanschrift, Postanschrift und die Mitgliedsgemeinden Markt Tittling und Gemeinde Witzmannsberg.
  • Ein lokaler Online-Antrag, ein lokaler GewA-1-PDF-Deep-Link, konkrete Einreichungswege und eine lokale Unterlagenliste wurden auf der geprueften Seite nicht bestätigt; Detailfelder bleiben insoweit ueber die bisherigen amtlichen BayernPortal-Fallbackinformationen gestuetzt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de/leistung-detail/161

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.