Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Tittling
Die offizielle VG-Tittling-Leistungsseite Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung bestätigt Leistungsdetails, Voraussetzungen, Gebührenrahmen, zuständige Verwaltungsgemeinschaft, Kontakt, Hausanschrift, Postanschrift und die Mitgliedsgemeinden Markt Tittling und Gemeinde Witzmannsberg.
Ein lokaler Online-Antrag, ein lokaler GewA-1-PDF-Deep-Link, konkrete Einreichungswege und eine lokale Unterlagenliste wurden auf der geprueften Seite nicht bestätigt; Detailfelder bleiben insoweit ueber die bisherigen amtlichen BayernPortal-Fallbackinformationen gestuetzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.