Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Uffenheim

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Uffenheim.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen.
  • Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
  • Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung und Genehmigung des Familiengerichts.
  • Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise.
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der die selbststaendige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.

Lokale Hinweise für Uffenheim

  • Uffenheim veröffentlicht die BayernPortal-Leistung Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung mit regionaler Ergaenzung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Formularen, Unterlagen und Kostenrahmen.
  • Die Formular-A-Z-Seite listet das GewA-1-PDF und einen PDF-erzeugenden Ausfüllassistenten.
  • Ein davon getrennter vollständiger Online-Antrag wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.verwaltungsgemeinschaft-uffenheim.de/buergerservice-politik/was-erledige-ich-wo

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 29. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.