Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf den Waldkraiburg-Bürgerservice-Seiten nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Waldkraiburg
Die offizielle Stadt-Waldkraiburg-Seite Was erledige ich wo? bestätigt unter Ordnungsamt die Gewerbeanmeldung, das Formular Gewerbeanmeldung, Beiblatt, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung, die Freistaat-Bayern-Leistungsroute und den Ordnungsamt-Kontakt.
Die offizielle Bürgerservice-Seite bestätigt das Bürgerserviceportal der Stadt Waldkraiburg.
Die Route bleibt medium, weil keine vollständige lokale Gewerbe-anmelden-Leistungsdetailseite mit lokaler Gebühr, Unterlagenliste und eindeutigem elektronischem Direktantrag gefunden wurde.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.