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Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Weibersbrunn
Die Gemeinde Weibersbrunn weist Gewerbeangelegenheiten ausdrücklich dem örtlichen Bürgerbüro zu. Für Rathausbesuche bittet die Gemeinde zur Vermeidung von Wartezeiten um vorherige Terminvereinbarung, daher wird der Terminweg ergänzt.
Das allgemeine Bürgerserviceportal und die kommunale Formularseite bestätigen jedoch keine gesonderte Gewerbeanmeldung; dort ist auch kein lokaler GewA-1-Vordruck aufgeführt.
Der staatliche Formular- und Verfahrensstand bleibt deshalb erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.