Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Weilbach-BürgerServicePortal-Seite nicht ausgewiesen.
Lokale Hinweise für Weilbach
Die offizielle Markt-Weilbach-BürgerServicePortal-Seite listet Gewerbeanmeldung und verlinkt einen lokalen Gewerbeanmeldung-PDF-Vordruck.
Ein direkter kommunaler Online-Antrag, lokale Gebühr, vollständige Unterlagenliste und konkrete nicht-digitale Empfangskanaele wurden dort nicht bestätigt; deshalb bleibt diese kommunale PDF-Route medium und wird bei Methoden/Unterlagen/Gebühr weiter ueber BayernPortal/StMWi als amtliche Fallbackbelege gestuetzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.