Per E-MailPer PostPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbststaendige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
Lokale Hinweise für Weiltingen
Die offizielle VG-Wilburgstetten-Leistungsseite bestätigt Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung, Textform-Uebermittlung ueber bereitgestelltes Formular an die Gemeinde, IHK oder Handwerkskammer, Kostenrahmen, Unterlagenliste und die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Bürgerbuero als Zuständigkeit.
Die Gewerbeamt-Seite bestätigt Gewerbemeldungen nach Paragraph 14 GewO und nennt das lokale Formular; die Formulare-Seite enthaelt den direkten lokalen GewA-1-PDF-Vordruck.
Die Mitgliedsgemeinden-Seite bestätigt Wilburgstetten, Moenchsroth und Weiltingen als VG-Mitgliedsgemeinden.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.