Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Wertach
Die offizielle Wertacher Gewerbeamt-Seite bestätigt die lokale Zuständigkeit für Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und gewerbliche Aenderungen sowie Ansprechpartner und Oeffnungszeiten.
Der bisherige lokalisierte Formularserverweg wird nicht als aktiver Onlineantrag uebernommen, weil die kommunale Seite dessen Einbindung nicht bestätigt.
Die Route bleibt medium, weil lokale Unterlagen, eine feste lokale Gebühr, ein lokaler GewA-1-Vordruck und konkrete Einreichungskanaele nicht separat ausgewiesen sind.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.