Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
Stadt Wörth a.d.Donau nennt für die Gewerbeanmeldung 30,00 bis 60,00 EUR.
Lokale Hinweise für Wörth a.d.Donau
Die offizielle kommunale Seite bestätigt die Gewerbeanmeldung, Identitaets- und Firmenunterlagen, Terminbezug und einen lokalen Gebührenrahmen von 30,00 bis 60,00 EUR.
Ein elektronischer Gewerbeantrag und ein lokal gehosteter GewA-1-Deep-Link wurden nicht separat bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.