Gewerbeanmeldung · Brandenburg

Gewerbe anmelden in Finsterwalde

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Finsterwalde.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer PostPer FaxEinheitlicher Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung.
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.

Gebühren

Land Brandenburg: natürliche Personen nach Zeitaufwand mindestens 36,60 Euro; juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter nach Zeitaufwand mindestens 66,00 Euro; jeder weitere gesetzliche Vertreter mindestens 18,00 Euro; beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr je natürlicher Person und gesetzlichem Vertreter um 12,00 Euro.

Lokale Hinweise für Finsterwalde

  • Finsterwalde veröffentlicht Gewerbe anmelden als städtische Leistung mit Unterlagen, Gebühren, Verfahrensablauf und Bearbeitungsdauer.
  • Die Seite bestätigt persönliche, Online-, Post- und Fax-Anmeldung sowie die Abwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner Brandenburg und veröffentlicht einen direkten GewA-1-Vordruck.
  • Ein davon getrennter ortsspezifischer vollständiger Online-Transaktionslink wurde nicht veröffentlicht.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.finsterwalde.de/Politik-Verwaltung/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen/Gewerbe-anmelden.php?FID=3652.48.1&ModID=10

  • Anmeldeformular

    https://www.finsterwalde.de/loadDocument.phtml?FID=3652.1346.1&Ext=PDF

Links zuletzt geprüft: 27. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.