Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Brandenburg
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Wiesenau.
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Land Brandenburg: natuerliche Personen nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 EUR; juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter nach Zeitaufwand, mindestens 66,00 EUR; jeder weitere gesetzliche Vertreter nach Zeitaufwand, mindestens 18,00 EUR; bei Ausschank alkoholischer Getraenke Erhoehung um 12,00 EUR je natuerlicher Person und gesetzlichem Vertreter.
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Behördenseite
https://www.amt-b-f.de/dienstleistung/anzeigen/id/2435/gewerbe.html
Links zuletzt geprüft: 29. Juli 2026
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