Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Hessen
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Meißner.
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Die lokalisierte amtliche Hessen-Leistungsseite nennt in ihrem Meissner-spezifischen Hinweis 22,00 EUR Verwaltungsgebühr. Auf derselben Seite stehen im allgemeinen Landestext 28,00 EUR für die Gewerbeanzeige und 8,00 EUR für die Empfangsbestätigung; die aktuell anzuwendende Gesamthoehe sollte deshalb beim Fachbereich Bürgerservice bestätigt werden.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://verwaltungsportal.hessen.de/behoerde?org_id=L100001_9046228
Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026
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