Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Hessen
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Meißner.
Meißner · Werra-Meißner-Kreis · Hessen
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Die lokalisierte amtliche Hessen-Leistungsseite nennt in ihrem Meissner-spezifischen Hinweis 22,00 EUR Verwaltungsgebühr. Auf derselben Seite stehen im allgemeinen Landestext 28,00 EUR für die Gewerbeanzeige und 8,00 EUR für die Empfangsbestätigung; die aktuell anzuwendende Gesamthoehe sollte deshalb beim Fachbereich Bürgerservice bestätigt werden.
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://verwaltungsportal.hessen.de/behoerde?org_id=L100001_9046228
Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026
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