Gewerbeanmeldung · Hessen

Gewerbe anmelden in Meißner

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Meißner.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

PersönlichPer PostPer FaxEinheitlicher Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Die lokalisierte amtliche Hessen-Leistungsseite nennt in ihrem Meissner-spezifischen Hinweis 22,00 EUR Verwaltungsgebühr. Auf derselben Seite stehen im allgemeinen Landestext 28,00 EUR für die Gewerbeanzeige und 8,00 EUR für die Empfangsbestätigung; die aktuell anzuwendende Gesamthoehe sollte deshalb beim Fachbereich Bürgerservice bestätigt werden.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://verwaltungsportal.hessen.de/behoerde?org_id=L100001_9046228

Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.