Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Niedersachsen
Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Landolfshausen.
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Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.
Die offizielle Leistungsseite der Samtgemeinde Radolfshausen nennt AllGO-Gebühren nach Nr. 40.1.2.1 und eine lokale Gebühr in Hoehe von einmalig 25,00 EUR.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.radolfshausen.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-anmelden-900000119-0.html?myMedium=1
Anmeldeformular
https://www.radolfshausen.de/medien/dokumente/gewerbe_anmeldung.pdf?20211001113828
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
Falschen oder veralteten Link meldenDiese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.