Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Niedersachsen
Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Osloß.
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Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.
Gebühren nach Nr. 40.1.2.1 der Anlage 1 zu Paragraph 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO), je nach Zeitaufwand; laut Samtgemeinde Boldecker Land hoechstens 43,00 EUR.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.boldecker-land.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-anmeldung-900000074-0.html?myMedium=1
Anmeldeformular
https://www.boldecker-land.de/downloads/datei/ZTNiZmY2ZmJjNjIyYzFkOEVYMis0N0oxMUNjbU0rUUhNM00rQVRBdDFmQy8rRjNsc3ZtTUxaTHpybHVZMWNPRDBZTU1iKzVFN0hjc3M5U29OMHZwUzVldVprMWtIRHl2MFd0WmVzaWRmby9IV0NaZ2YvZjh0UG1MWEowYWVHK2p3dE1sUCswZHl5T1hIcmg1WkluMkoycTRUelRVTlA3aG4xU3Vhdz09
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
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