Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Niedersachsen
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Südbrookmerland.
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Die Gemeinde nennt nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 AllGO Nr. 40.1.2.1 eine Gebühr von 30,00 Euro.
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Behördenseite
https://www.suedbrookmerland.de/buergerservice/weitere-services/gewerbe-anmeldung-1
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
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