Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Niedersachsen
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Vechelde.
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Die Vechelder Leistungsseite verweist auf Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO); ein konkreter Betrag ist dort nicht beziffert.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.vechelde.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-anmelden-900000069-0.html?myMedium=1&auswahl=0
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
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