Gewerbeanmeldung · Nordrhein-Westfalen

Gewerbe anmelden in Bedburg-Hau

Zuständige Behörde und bestätigte Online-Anmeldung für Bedburg-Hau.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Offizielle Online-Anmeldung

Über diesen amtlichen Dienst kannst du die Gewerbeanmeldung online einreichen und die lokalen Hinweise prüfen.

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Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer PostEinheitlicher Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1).
  • Bei nicht persönlicher Vorsprache: Kopie oder Scan des Ausweisdokumentes.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
  • Je nach Branche beziehungsweise Rechtsform koennen weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Erlaubnis, Handelsregisterauszug oder Nachweis zur Handwerksrolle.

Gebühren

Natuerliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften: 26,00 EUR; juristische Personen: 33,00 EUR; jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 EUR.

Lokale Hinweise für Bedburg-Hau

  • Gemeinde Bedburg-Hau veröffentlicht Gewerbe Anmeldung als offizielle Dienstleistungsseite mit Online-Gewerbemeldung ueber das Wirtschafts-Service-Portal NRW beziehungsweise KRZN/Form-Solutions, persönlicher Vorsprache im Ordnungsamt, postalischer oder elektronischer Formularuebersendung, Frist, Prozessbeschreibung, Gebühren und Kontaktperson.
  • Die Seite bestätigt für schriftliche oder elektronische Gewerbeanmeldung eine Bestätigung innerhalb von drei Tagen bei vollständig und korrekt ausgefuelltem Formular; bei persönlicher Vorsprache wird die Bestätigung direkt ausgehaendigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.bedburg-hau.de/dienstleistungen/gewerbe-anmeldung

  • Online-Anmeldung

    https://formulare.krzn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63f5f9def9bc9922f7b0edce

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.